https://agrarbericht.bayern.de/laendlicher-raum-laendliche-entwicklung/flurneuordnung.html

Flurneuordnung

Die Flurneuordnung ermöglicht es die Eigentumsverhältnisse an ländlichem Grundbesitz neu zu ordnen. Nach Planung und Realisierung der Projekte durch die Teilnehmergemeinschaft sichert die Bodenordnung den grundbuchmäßigen Vollzug der Grundstücksveränderungen und damit den nachhaltigen Bestand der mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Maßnahmen.

Mit Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz schließen sich die Grundstückseigentümer zu einer Teilnehmergemeinschaft zusammen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und „Behörde auf Zeit“. Der aus gewählten Bürgerinnen und Bürgern und einem beamteten Vorsitz zusammengesetzte Vorstand bildet dabei das zentrale Entscheidungsgremium. Aus „Betroffenen“ werden so „Beteiligte“, die weitgehend selbstbestimmt Verantwortung für die Weiterentwicklung ihrer Heimat übernehmen können. Das ist praktizierte Bürgermitwirkung.

Die Delegation von Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf die Teilnehmergemeinschaften entspricht dem traditionellen bayerischen Genossenschaftsprinzip und ist ein Vorzeigebeispiel für flexibles staatliches Handeln und Bürgermitverantwortung.

Im Berichtszeitraum 2020/2021 wurden in 170 Verfahren der Ländlichen Entwicklung rd. 6 500 ha landwirtschaftliche Nutzfläche neu geordnet.

Die Zusammenlegung von zersplittertem und ungünstig zugeschnittenem Grundbesitz zu größeren, zweckmäßig geformten Grundstücken trägt zu einer flächendeckenden und effizienten Landbewirtschaftung bei, da sie den Landwirten eine Bewirtschaftung mit leistungsfähigen Maschinen und Geräten ermöglicht. Dadurch werden die Betriebe im Wettbewerb und damit auch in ihrer Zukunftsfähigkeit gestärkt. Die Bodenordnung dient aber bspw. auch der Schaffung und Sicherung von Flächen für Landschaftspflege und Biodiversität, Verkehrsanlagen, Wasserrückhaltung oder der Ermöglichung von Maßnahmen in den Dörfern.

Maßnahmen der Bodenordnung können je nach Umfang und Problemstellung durch

  • ein Regelverfahren,
  • ein vereinfachtes Verfahren,
  • ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren,
  • ein Unternehmensverfahren oder
  • einen freiwilligen Landtausch

realisiert werden.

Ergänzendes Angebot ist der Freiwillige Nutzungstausch, mit dem zusätzlich die Zusammenlegung von Pachtflächen zu größeren Wirtschaftseinheiten ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse ermöglicht wird.

Landbereitstellung in der Ländlichen Entwicklung (in ha) – nach Verwendung der bereitgestellten Flächen

JahrLandwirtschaft (Aufstockung)Naturschutz und LandschaftspflegeInfrastruktur VerkehrInfrastruktur Sonstiges
20206366122
2021453642

Infrastruktur

Die Erschließung der ländlichen Gebiete einschließlich der Almen und Alpen durch Straßen und Wege ist ein Aufgabenschwerpunkt der Ländlichen Entwicklung. So wurden im Berichtszeitraum zur Erschließung der Fluren, von Weilern und Einzelhöfen fast 309 km Feld- und Waldwege sowie untergeordnete Straßen bedarfsgerecht und landschaftsschonend ausgebaut.

Schwerpunkte bei der Verbesserung der Infrastruktur des ländlichen Raums sind:

  • die Anbindung von Dörfern und Weilern mit ganzjährig befahrbaren Straßen an das überörtliche Straßennetz,
  • die zukunftsgerechte Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch schwerlastbefahrbare Wege,
  • die Errichtung von interkommunalen, multifunktionalen, ländlichen Kernwegenetzen und
  • die eigentumsrechtliche Regelung bei bereits vorhandenen Wegen.

Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung werden oft gemeindeübergreifende Konzepte für Kernwegenetze erarbeitet. Ziel eines Kernwegenetzes ist die gemeindeübergreifend und multifunktional angelegte Verbesserung der Hauptwirtschaftswege. Dadurch werden gleichzeitig die Anforderungen einer häufiger überbetrieblich organisierten und überörtlich tätigen Landwirtschaft erfüllt und eine ganzheitliche Gemeindeentwicklung im Rahmen einer interkommunalen Gesamtplanung unterstützt. Der Ausbau der Hauptwirtschaftswege erfolgt weitgehend auf bestehenden Wegtrassen und dadurch flächen- und umweltschonend. Die hohen Baukosten und die mangelnde Verfügbarkeit der notwendigen Flächen sind Gründe, dass mit den Maßnahmen oft nicht sofort begonnen werden kann. So ist die Umsetzung der Kernwegenetzkonzepte eine längerfristige Herausforderung. Aktuell wird an 44 interkommunalen Kernwegekonzepten bzw. deren Umsetzung gearbeitet.

Auf regionaler bzw. überregionaler Ebene dienen derzeit 58 sogenannte Unternehmensverfahren der eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung von Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand, z. B. beim Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Ortsumgehungen, Neubaustrecken der Deutschen Bahn AG oder bei Hochwasserschutzprojekten.

Ziel der Unternehmensverfahren ist, die Privatinteressen der Grundeigentümer mit den gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen, so dass mit Großbaumaßnahmen verbundene Eingriffe in die Kulturlandschaft und in das private Grundeigentum minimiert werden.

Ressourcenschutz

Die Ländliche Entwicklung leistet wichtige Beiträge zum Ressourcenschutz, insbesondere zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Schutz von Boden und Gewässern. In enger Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern, Gemeinden und Naturschutzbehörden konnten in den Jahren 2020/2021 rd. 102 ha Land aufgekauft und zielgerichtet zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen eingesetzt werden.

Die Ländliche Entwicklung unterstützt wirkungsvoll auch die Umsetzung europäischer Richtlinien, zum Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie, der Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und der Vogelschutz-Richtlinie in einer auch für die Grundstückseigentümer verträglichen Weise. Eine standortangepasste und differenzierte Landnutzung leistet zudem einen positiven und effektiven Beitrag zum Klimaschutz.

Boden- und Gewässerschutz

Durch individuelle und maßgeschneiderte Lösungen stellt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit den Möglichkeiten der Bodenordnung sicher, dass die für eine landwirtschaftliche Nutzung prädestinierten Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen herangezogen werden. Die standortgerechte Nutzung der Böden, beispielsweise in Überschwemmungslagen, ist ein weiteres Ziel, das mit Hilfe der Bodenordnung erreicht werden kann. In vielen Projekten waren der Hochwasser-, der Gewässer- und der Bodenschutz besondere Schwerpunkte. Der Schutz der Ressource Wasser erstreckt sich nicht nur auf die Oberflächengewässer, sondern auch auf das Grundwasser. Die ökologische Aufwertung der Gewässer und der Hochwasserschutz sind weitere zentrale Anliegen. Im Einzelnen wurden

  • 119 Maßnahmen zur Wasserrückhaltung in der Fläche (Erdbecken etc.) durchgeführt,
  • 22 km Uferschutzstreifen an Gewässern ausgewiesen sowie Bäche und Gräben naturnah gestaltet und
  • 4 Maßnahmen zum Trinkwasserschutz umgesetzt.

An konkreten Maßnahmen zum Schutz des Bodens wurden in den Jahren 2020/2021

  • wasserabflussbremsende und erosionshemmende Landschaftsstrukturen gesichert bzw. neu angelegt,
  • durch eine entsprechende Gestaltung der Wirtschaftsflächen eine hangparallele Bewirtschaftung sichergestellt,
  • natürliche Grünlandbereiche gesichert sowie
  • Puffersysteme zum Schutz von Oberflächengewässern vor Stoffeinträgen geschaffen.

Schutz der biologischen Vielfalt

Durch Bodenordnung und Landerwerb können Flächen zum Schutz der biologischen Vielfalt dort zur Verfügung gestellt werden, wo sie benötigt werden, z. B. zur

  • Erhaltung und Pflege ökologisch wertvoller Flächen,
  • Schaffung naturnaher Landschaftselemente,
  • Vernetzung der vorhandenen bzw. neu geschaffenen naturnahen Flächen zu einem Biotopverbundsystem.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität in der Kulturlandschaft realisiert:

  • 106 ha flächige Biotope, z. B. Streuobstwiesen, Feldgehölze, Magerrasen,
  • 90 km Vernetzungselemente, z. B. Säume, Hecken.

Die Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ trägt seit vielen Jahren zur ökologischen und ästhetischen Bereicherung der Landschaft bei. Im Berichtszeitraum haben die Grundeigentümer – auf freiwilliger Basis und nach entsprechender fachlicher Beratung – rd. 3 530 Bäume und Sträucher gepflanzt.