https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/arbeitskraefte.html

Arbeitskräfte

Im Jahr 2020 waren rd. 232 000 Personen in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns beschäftigt, davon 70 000 vollbeschäftigt (40 oder mehr Arbeitsstunden je Woche für den landwirtschaftlichen Betrieb).

Bei den Einzelunternehmen liegt der Anteil der familienfremden Arbeitskräfte bei 20 %. Während bei den Haupterwerbsbetrieben der Anteil an familienfremden Arbeitskräften fast 30 % beträgt, beläuft sich dieser bei den Nebenerwerbsbetrieben nur auf knapp 8 % (vgl. Tabelle „Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020“).

Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020 (in Tausend)

Rechtsform der BetriebeInsgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedarunter Familienangehörigedavon ständige Arbeitskräfte1)davon Saisonarbeitskräfte
Insgesamt232,6158,480,432,541,8
Juristische Personen4,9·2)·2)2,52,3
Personengesellschaften29,8·2)·2)18,910,9
Einzelunternehmen198,0158,480,411,028,6
dar. Haupterwerbsbetriebe109,276,641,88,024,6
      Nebenerwerbsbetriebe88,881,838,63,04,0

1) Ständige Beschäftigte sind Personen, die in einem unbefristeten oder für mindestens sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen. Hierzu rechnen auch Verwandte der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben.

2) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

Quelle: LfStat

Die Zahl der insgesamt in der Landwirtschaft beschäftigten Personen reicht aufgrund des hohen Anteils von Teilbeschäftigten sowie einer gewissen Anzahl von nicht ständigen Arbeitskräften zur Beurteilung der in den Betrieben geleisteten Arbeit nicht aus. Deshalb wird als Maßstab für die geleistete Arbeit der Begriff Arbeitskräfteeinheiten (AK-Einheiten) herangezogen, wobei eine AK-Einheit der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten, voll leistungsfähigen Arbeitskraft entspricht (vgl. Tabelle „Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020“ sowie Tabelle 11).

Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020 (in Tausend AK-Einheiten)

Rechtsform der BetriebeArbeitsaufwand insgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedavon familienfremde ArbeitskräfteAK-Einheiten (Betrieb)AK-Einheiten (100 ha LF)
Insgesamt123,094,128,91,54,0
Juristische Personen2,5·1)·2)4,86,8
Personengesellschaften15,8·1)15,82,63,7
Einzelunternehmen104,794,110,51,34,0
dar. Haupterwerbsbetriebe68,259,68,62,03,9
      Nebenerwerbsbetriebe36,534,51,90,84,2

1) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

2) Keine Angabe, da Wert nicht sicher genug.

Quelle: LfStat

Der Beitrag der familienfremden Arbeitskräfte zum Arbeitsaufwand insgesamt beträgt bei den Nebenerwerbsbetrieben gut 5 %, bei den Haupterwerbsbetrieben etwas mehr als 12 %. Bezogen auf alle landwirtschaftlichen Betriebe werden je 100 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) 4,0 AK-Einheiten eingesetzt. Der Arbeitskräftebesatz ist mit 2,9 AK-Einheiten je 100 ha LF im Bundesdurchschnitt deutlich geringer.