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Betriebsstrukturen

Im Jahr 2021 gab es im Freistaat Bayern insgesamt 103 006 landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von zusammen 3,15 Mio. ha.

Betriebsgrößenentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern (Zahl der Betriebe ohne Erfassungsgrenze)

Jahr0 – 5 ha LF5 – 10 ha LF10 – 20 ha LF20 – 50 ha LF50 – 100 ha LF100 ha LF und mehrInsgesamt
201024.49316.80827.01830.85013.7784.052116.999
201322.84516.14125.57628.91013.8784.384111.734
201521.53315.96825.00627.64414.1834.867109.201
201721.71615.90723.71026.14414.0225.219106.718
20191)21.96615.88922.47124.93113.9135.406104.576
202122.23015.73421.76623.76913.8865.621103.006
Veränderung 2021 zu 2019 in %1,2–1,0–3,1–4,7–0,24,0–1,5

Quelle: Sonderauswertung LfStat, InVeKoS 2021

Insgesamt ging die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe im Berichtszeitraum um 1,5 % zurück; dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Abnahmerate von etwa 0,8 % pro Jahr. Weiterhin geht die Zahl der Betriebe in den mittleren Größenklassen, zwischen 10 bis 20 ha und 20 bis 50 ha am stärksten zurück. Im Zeitraum seit 2010 bis 2021 betrug die durchschnittliche jährliche Abnahmerate 1,2 %.

1) Korrigiert; Zahl landwirtschaftlicher Betriebe in Bayern im Jahr 2019. Erklärung: Zur Umsetzung der aus Art. 17 DVO (EU) Nr. 809/2014 hervorgehenden Verpflichtungen über die Identifikation landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Betriebsflächen gilt seit dem Jahr 2018 das Belegenheitsprinzip. Demnach müssen Anträge auf Flächenzahlungen in dem Bundesland gestellt werden, in dem die jeweiligen Flächen liegen. Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgen wie bisher durch das Bundesland, in dem ein Betrieb seinen Sitz hat. Im Zuge der technischen Umsetzung des Belegenheitsprinzips wurden auch Antragsteller mit Betriebssitz außerhalb Bayerns in den Verwaltungsdaten des StMELF erfasst und im Agrarbericht 2020 für das Jahr 2019 als bayerische Betriebe ausgewiesen. Um die seit dem Jahr 2010 geführte Zeitreihe zur Entwicklung der bayerischen Betriebsstrukturen konsistent weiterzuführen, wurden die Zahlen des Jahres 2019 korrigiert.

Im Agrarbericht 2020 wurden für das Jahr 2019 ursprünglich 105 297 Betriebe ausgewiesen. Darin enthalten waren 721 Betriebe mit Sitz außerhalb Bayerns, die aufgrund des Belegenheitsprinzips Flächenförderung in Bayern beantragt hatten. Nach der Korrektur beträgt die entsprechende Zahl für das Jahr 2019 insgesamt 104 576 Betriebe.

Landwirtschaftliche Betriebe und LF nach Betriebsgrößenklassen in Bayern 2021
ohne Erfassungsgrenze, Anteil in Prozent – Schaubild 10 in höherer Auflösung

 

Landwirtschaftliche Betriebe im Ländervergleich

In Bayern liegen rund ein Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands. Aufgrund guter Möglichkeiten zur Einkommenskombination, aber auch wegen eines breiten Angebotes an Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, sind die Betriebe im Durchschnitt kleiner, dafür aber nach wie vor flächendeckend über das Land verteilt, so dass auch in von der Natur benachteiligten Gebieten die flächendeckende Bewirtschaftung – flankiert durch die Ausgleichszulage – gewährleistet ist.

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (ab 5 ha LF) ist in Deutschland im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 um etwa –2,8 % zurückgegangen, die durchschnittliche jährliche Abnahmerate lag bei –1,4 %. Die durchschnittliche Betriebsgröße stieg von 62,5 auf rd. 64 ha je Betrieb.

Landwirtschaftliche Betriebe nach Ländern 2021 (Erfassungsgrenzen amtl. Statistik)

Anzahl der Betriebe (1.000)LF der Betriebe ab 5 ha LF (1.000 ha)Ø Betriebsgröße (ha LF)
Bayern83,833.094,736,9
Baden-Württemberg38,441.403,936,5
Niedersachsen35,352.568,372,7
Nordrhein-Westfalen32,101.493,546,5
Rheinland-Pfalz15,94706,244,3
Hessen15,11765,350,6
Schleswig-Holstein12,04980,681,4
Sachsen6,41896,3139,8
Brandenburg5,361.305,8243,6
Mecklenburg-Vorpommern4,821.345,7279,2
Sachsen-Anhalt4,271.158,9271,4
Thüringen3,67774,4211,0
Saarland1,0873,768,2
Deutschland1)259,1916.591,764,0

Quelle: Statistisches Bundesamt, Bodennutzungshaupterhebung 2021

1) Inkl. Berlin, Bremen, Hamburg.

Hinweis:
In der amtlichen Statistik werden seit der Landwirtschaftszählung 2010 nur noch Betriebe mit mindestens 5 ha LF erfasst. Betriebe mit weniger als 5 ha LF werden dann erfasst, wenn sie bestimmte Mindestzahlen an Nutztieren (z. B. 50 Schweine) oder Mindestflächen an Sonderkulturen (z. B. 0,5 ha Hopfen oder Gemüse im Freiland) haben. Um gerade die in Bayern noch sehr zahlreichen kleineren landwirtschaftlichen Betriebe darzustellen, wird im Bayerischen Agrarbericht – wo möglich und sinnvoll – auch auf Sonderauswertungen des LfStat und Verwaltungsdaten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (z. B. InVeKoS) zurückgegriffen.