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Mehrgefahrenversicherung Obst- und Weinbau

Zur Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge hat das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahr 2021 erstmals ein Programm zur Förderung von Prämien für Versicherungen zur Deckung spezifischer witterungsbedingter Risiken im bayerischen Obst- und Weinbau aufgelegt. Dieses wurde auch im Jahr 2022 fortgeführt.

Zuwendungsfähig sind Versicherungsprämien für Versicherungen des Fruchtertrages gegen die Risiken Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen für Kulturen des Obst- und des Weinbaus auf Anbauflächen in Bayern. Die jährlichen Versicherungsprämien können mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Förderung im Jahr 2021

Im Jahr 2021 sind 466 Förderanträge eingegangen; davon wurden 23 zurückgezogen. Insgesamt befanden sich im Jahr 2021 443 aktive Anträge von Winzern und Obstbauern im Verfahren. Die beantragte Gesamtfläche betrug 3 006 ha. Davon entfallen 63 % auf bestockte Rebfläche, 21 % auf Erdbeeren, 11 % auf Kern- und Steinobst sowie 5 % auf die übrigen Obst-Kulturen.

Anteil der einzelnen Kulturen an der gesamten beantragten Fläche
in Prozent – Schaubild 38 in höherer Auflösung

 

Ergänzend dazu zeigt Schaubild 38 den Anteil beantragter Flächen an der jeweiligen bayerischen Anbaufläche. Bereits im ersten Antragsjahr wurde insgesamt etwa jeder vierte Hektar der betreffenden bayerischen Anbauflächen versichert. Dies zeigt, dass das Förderprogramm gut angenommen wurde.

Anteil an der jeweiligen bayerischen Anbaufläche, für den eine Förderung
der Versicherungsprämien beantragt wurde
 
in Prozent – Schaubild 39 in höherer Auflösung

 

Vorgehensweise

Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen ist jährlich bis einschließlich 1. März zu stellen. Bei erstmaliger Antragsstellung ist zu beachten, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn die Antragstellung vor Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt.

Da insbesondere existenzbedrohenden Situationen durch witterungsbedingte Ertragsverluste vorgebeugt werden soll, beinhaltet die Förderung von Versicherungsprämien keinen sogenannten „Vollkasko-Schutz“. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Förderung bezieht sich auf die Versicherung bestimmter Kulturgruppen: darunter bestockte Rebfläche, Tafeltrauben, Kern- und Steinobst, Erdbeeren, Strauchbeeren und Industrie- und Mostobst (siehe Merkblatt im Förderwegweiser).
  • Zuwendungsfähig sind für jede Kulturgruppe sowohl Einzel- als auch Mehrgefahrenversicherungen.
  • Die versicherte Mindestfläche je Kulturgruppe, für die eine Zuwendung beantragt werden kann, beträgt 0,3 ha.
  • Sämtliche vom Zuwendungsempfänger in Bayern bewirtschafteten, im Ertrag stehenden Flächen der betreffenden Kulturgruppen sind gegen die Risiken Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen zu versichern. Teilflächen können nicht versichert werden.
    Ausgenommen von der Pflicht zur Versicherung sämtlicher Flächen sind Unterglasflächen, Anbauflächen unter Folientunnel oder durch stationäre Frostschutzeinrichtungen
    (z. B. Windmaschine, Frostschutzberegnung, Heizdraht) geschützte Flächen.
  • Der Versicherungsvertrag muss folgende Regelungen enthalten:
    1. Selbstbehalt von mindestens 20 % (Abzugsfranchise),
    2. Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme sowie
    3. Maximale Versicherungssummen (Höchsthektarwerte).

Es ist grundsätzlich möglich, Einjahres- oder Mehrjahresverträge abzuschließen. Bestehende Verträge sind nicht förderfähig. Ausgenommen davon sind Winzer und Obstbauern, die im Jahr 2021 bereits einen Antrag gestellt hatten und diese geförderten Verträge auch beibehalten wollten. Diese mussten auch im Jahr 2022 einen Förderantrag stellen. Der Versicherungsvertrag selbst wird bei mehrjähriger Laufzeit weiterlaufen.

Alle Antragstellerinnen und Antragsteller (erstmalige oder Folgeantragstellung) sind dazu verpflichtet, jährlich in iBALIS einen Mehrfachantrag (MFA) zu stellen. Bis einschließlich 15. Mai müssen im Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) sämtliche Flächen, auf die sich der Versicherungsvertrag bezieht, erfasst sein.