https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung.html

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) setzt sich aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und der Diversifizierungsförderung (DIV) zusammen, vgl. Förderwegweiser.

Die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Betriebe (25 % Zuschuss, max. 800.000 € zuwendungsfähiges Investitionsvolumen) über das AFP dient vor allem der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen. Insbesondere soll die strukturelle Weiterentwicklung erleichtert und dadurch das landwirtschaftliche Einkommen verbessert oder stabilisiert werden. Dies trägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Betriebe bei und verbessert damit auch die Betriebsnachfolge. Beim AFP steht das Tierwohl im Vordergrund. So können seit der Neuauflage der Förderung im Jahr 2017 bei Investitionen in die Tierhaltung nur noch Ställe gefördert werden, die den Premium-Anforderungen des Bundes an eine besonders tiergerechte Haltung entsprechen. Zusätzlich werden die Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchkühen und Investitionen in die Zuchtsauenhaltung besonders gefördert (jeweils +15 % Zuschuss).

Mit der Förderung von Diversifizierungsmaßnahmen (25 % Zuschuss, max. 800.000 € zuwendungsfähiges Investitionsvolumen) soll insbesondere die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit unterstützt und damit der gesamte ländliche Raum gestärkt werden.

Investitionsmaßnahmen in der Landwirtschaft und der Diversifizierung werden im Wesentlichen über die EIF abgewickelt.

Für die EIF wurden im Berichtszeitraum insgesamt rd. 60,7 Mio. € Fördermittel ausbezahlt. Die Maßnahmen werden aus EU-, Bundes- und Landesmitteln finanziert, vgl. ELER-Zahlungen. Neu bewilligt wurden im gleichen Zeitraum Fördermittel in Höhe von insgesamt 113,9 Mio. €.