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Unternehmensbezogene Beihilfen

Den überwiegenden Teil unternehmensbezogener Beihilfen erhalten die Landwirte für erbrachte Gemeinwohlleistungen. Ohne diese Honorierung wäre ein Großteil der Betriebe nicht überlebensfähig und somit auch unsere intakte Kulturlandschaft in weiten Teilen gefährdet.

Die unternehmensbezogenen Beihilfen betrugen im WJ 2020/2021 durchschnittlich 30.364 € je Haupterwerbsbetrieb. In der Summe entsprachen sie weitgehend den Beihilfen des Vorjahres.

Im Durchschnitt aller Haupterwerbsbetriebe entfielen 59 % der Beihilfen auf die EU-Direktzahlungen. Weitere bedeutsame Zuwendungen waren die Zahlungen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms und des Vertragsnaturschutzes mit 19 % sowie die Ausgleichszulage (AGZ) mit 7 %.

Der Anteil der unternehmensbezogenen Beihilfen am Unternehmensertrag betrug durchschnittlich 11 %, der Anteil am Gewinn 60 %.

Unternehmensbezogene Beihilfen der Haupterwerbsbetriebe nach Betriebsformen im Wirtschaftsjahr 2020/2021

MerkmalEinheitAckerbauMilchviehSonstiger FutterbauVeredlungWeinbauSonstige Dauer-kulturenVerbundInsgesamt
Anteil an der Gesamtheit%13,249,719,95,60,50,211,0100
Betriebsgrößeha LF74,1754,7760,5670,2713,237,0982,3661,76
Vergleichswert€/ha LF76355061469232159663607
Gewinn€/Untern.70.95855.05935.80138.234(28.343)85542.99950.653
Unternehmensertrag€/Untern.307.589261.312281.566455.441204.43658.851347.436290.231
Beihilfen insgesamt€/Untern.31.36729.14929.74633.8017.0312.82837.04530.364
dar. Ausgleichszulage€/Untern.7062.6191.8911.323(265)2261.6962.019
Agrardieselerstattung€/Untern.2.3952.1382.1392.256(437)532.6812.213
Zinszuschüsse€/Untern.(20)77(48)(52)00(45)58
Investitionszuschüsse1)€/Untern.(508)1.343(466)(601)(688)0(356)899
Beihilfen pflanzliche Produktion€/Untern.(156)(97)(0)(41)(0)0(46)76
Zuschüsse Tierproduktion€/Untern.(2)362(293)(556)00(532)325
EU-Direktzahlungen €/Untern.21.41815.95017.70220.0934.1742.10323.48017.903
Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung€/Untern.5.0875.5996.2604.707(820)3646.6505.661
Veränderung gegenüber 2019/2020%–1,1–0,91,212,8–14,2–68,66,30,8
Anteil der Beihilfen am Unternehmensertrag%10,211,210,67,43,44,810,710,5
Anteil der Beihilfen am Gewinn%44,252,983,188,424,8330,786,259,9

1) Ohne Zinszuschüsse.

Bei den Ackerbaubetrieben bestanden die Beihilfen zu 71 % aus EU-Direktzahlungen. Die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung und die Agrardieselerstattung hatten einen Anteil von 17 bzw. 8 %.

Bei den Milchviehbetrieben waren die EU-Direktzahlungen und die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung mit 57 bzw. 20 % die wichtigsten staatlichen Beihilfen. Die Betriebe erhielten durchschnittlich 2.619 € je Unternehmen als Ausgleichszulage, entsprechend einem Anteil von 9 % an den gesamten Beihilfen. Milchviehbetriebe sind häufiger in benachteiligten Gebieten anzutreffen. Deshalb hat die Ausgleichszulage in dieser Betriebsgruppe eine größere Bedeutung.

Die sonstigen Futterbaubetriebe (ohne Milchvieh) erhielten ähnlich hohe Beihilfen wie die spezialisierten Milchviehbetriebe. In dieser Gruppe bestanden sie zu 62 % aus EU-Direktzahlungen. Ebenfalls bedeutend waren die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung mit einem Anteil von 22 %.

Die Veredlungsbetriebe bezogen im WJ 2020/2021 Beihilfen von durchschnittlich 33.801 € je Unternehmen. In der Summe fielen sie in dieser Betriebsgruppe um 13 % höher aus als im Vorjahr. Bei den Veredlungsbetrieben entfielen durchschnittlich 68 % der Zuwendungen auf die EU-Direktzahlungen, 16 % auf die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung und 8 % auf die Agrardieselerstattung.

Die Verbundbetriebe erhielten mit durchschnittlich 37.045 € den höchsten Betrag an staatlichen Beihilfen. Im Vergleich zum Vorjahr fielen in dieser Betriebsgruppe die Zuwendungen um 6 % höher aus. Die wichtigsten Beihilfeformen waren die EU-Direktzahlungen, die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung und die Agrardieselerstattung.

In den Weinbaubetrieben und den sonstigen Dauerkulturbetrieben trugen die Beihilfen ebenfalls zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Die Betriebe aus diesen Gruppen erhielten in der Summe jedoch die geringsten staatlichen Zuwendungen. Auch hier bildeten die EU-Direktzahlungen den wichtigsten Posten.

Unternehmensbezogene Beihilfen nach Größenklassen im Wirtschaftsjahr 2020/2021

MerkmalEinheitGrößenklassen 15 bis unter 30 (ha LF)Größenklassen 30 bis unter 60 (ha LF)Größenklassen 60 bis unter 200 (ha LF)Größenklassen Insgesamt
Anteil an der Gesamtheit%24,957,018,1100
Betriebsgrößeha LF23,3144,9695,9661,76
Vergleichswert€/ha LF594612619607
Gewinn€/Unternehmen33.94242.07866.67250.653
Unternehmensertrag€/Unternehmen144.214234.331411.555290.231
Beihilfen insgesamt€/Unternehmen12.37923.25445.63830.364
dar. Ausgleichszulage€/Unternehmen9941.6772.8342.019
Agrardieselerstattung€/Unternehmen8201.5923.4642.213
Zinszuschüsse€/Unternehmen16508658
Investitionszuschüsse 1)€/Unternehmen4576751.319899
Beihilfen pflanzliche Produktion€/Unternehmen174912976
Zuschüsse Tierproduktion€/Unternehmen212367342325
EU-Direktzahlungen €/Unternehmen7.36013.63726.96317.903
Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung€/Unternehmen1.8394.3578.6925.661
Veränderung gegenüber 2019/2020%1,2–2,30,70,8
Anteil der Beihilfen am Unternehmensertrag%8,69,911,110,5
Anteil der Beihilfen am Gewinn%36,555,368,559,9

1) Ohne Zinszuschüsse.