https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/landwirtschaftliche-flaechennutzung.html

Landwirtschaftliche Flächennutzung

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) betrug 2021 in Bayern rd. 3,1 Mio. ha. Etwas mehr als 65 % der LF in Bayern wird ackerbaulich genutzt; knapp 35 % sind Dauergrünland. 1970 betrugen die vergleichbaren Werte 56 % für Ackerland und 42 % für Dauergrünland.

Der Rückgang des Dauergrünlandanteils konnte in den letzten Jahren aufgehalten werden; seit dem Jahr 2010 liegt der Anteil stabil in einem Bereich von rd. 35 %. Diese Stabilisierung trägt zum Erhalt der Biodiversität und des Landschaftsbildes bei und leistet einen Beitrag zur Verbesserung des Gewässerzustands und zur Verringerung der Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen. Seit 2015 ist eine Umwandlung von Dauergrünland nur noch dann zulässig, wenn dies zuvor vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt wurde. Davon ausgenommen sind Kleinerzeuger und Ökobetriebe.

Regional weichen die Acker- und Grünlandanteile erheblich von den Durchschnittswerten ab. So wird die LF im Süden von Schwaben und Oberbayern fast zu 100 % als Dauergrünland genutzt, während in Nordbayern aufgrund der deutlich geringeren Niederschläge Regionen vorzufinden sind, die fast ausschließlich ackerbaulich bewirtschaftet werden, vgl. Karte. Niedrige Grünlandanteile sind aufgrund ihrer hervorragenden ackerbaulichen Nutzungsmöglichkeiten auch in den Gäulagen zu finden.

Entwicklung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (in 1.000 ha)

JahrLandwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)Darunter AckerflächeDarunter Dauergrünland
19793.538,802.009,901.408,90
19873.443,602.091,001.326,50
19953.394,602.148,201.226,20
20031)3.269,102.104,501.147,40
20053.248,202.087,001.145,90
20073.220,902.079,101.127,70
20112)3.143,302.063,301.065,50
20133)3.136,202.065,601.057,00
20154)3.153,602.067,701.071,20
20173.127,702.056,801.058,00
20193.105,202.011,901.079,30
20213.094,702.024,901.054,70

Quelle: LfStat

1) Erhebungsänderung – untere betriebliche Erfassungsgrenze wurde seit 1999 von 1 ha auf 2 ha LF angehoben.

2) Erhebungsänderung – untere betriebliche Erfassungsgrenze wurde 2010 auf 5 ha LF angehoben.

3) Agrarstrukturerhebung 2013.

4) Datenquelle seit 2015: Bodennutzungshaupterhebung.

Hauptnutzungs- und Kulturarten der landwirtschaftlich genutzten Fläche 2021
3,094 Mio. ha, in Prozent – Schaubild 17 in höherer Auflösung